Energieeffiziente Fenster bezuschussen lassen und Geld sparen

Damit mehr Bürgerinnen und Bürger mit Immobilieneigentum eine energetische Sanierung der Fenster durchführen, schaffen verschiedene Institutionen gewisse Anreize wie vergünstigte Kredite, Zuschüsse sowie Steuernachlässe.

Die Fenstersanierung in Bestandsgebäuden ist nicht nur mit Blick auf die Probleme bei der Gasversorgung notwendig, sondern ist auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Maßnahmen, die zum Ausstieg aus der Nutzung konventioneller Energieträger sowie zum Erreichen der von der Bundesregierung und der Europäischen Union beschlossenen Klimaschutzziele erforderlich sind.

Nachfolgend lesen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können. Der Branchenverband VFF bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur individuellen Ermittlung der jeweils relevanten Fördermöglichkeit.

Zum kostenlosen Fördermittel-Assistent des VFF gelangen Sie über hier. (Link zu einer externen Seite)

Hilfe für Fördermittel

Hilfe für Fördermittel

Wenn Sie planen, Ihre Fenster energetisch zu sanieren, könnten Sie für Fördermittel qualifiziert sein.

Ihr FeBa-Fachhändler steht Ihnen zur Seite, um Sie über alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu informieren und Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen.

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Zusätzlich bietet der Verband Fenster + Fassade (VFF) einen praktischen Fördermittelfinder an, der Ihnen helfen kann, die passenden Förderoptionen schnell zu identifizieren.

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Zuschüsse

Zuschüsse

­­Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Varianten der Fenster-Förderungen.

Zuschüsse für neue Fenster von der BAFA: Was ist wissenswert?

Hier greift eine von der Bundesregierung im Sommer 2022 beschlossene Neuerung. Wird die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme durchgeführt, ist einzig und allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) für die Vergabe der als Fenster-Förderungen gewährten Direktzuschüsse zuständig. Möchten Sie die Fenster-Förderungen für einen Fenstertausch im Rahmen einer komplexen Modernisierung in Anspruch nehmen, bleibt auch nach der Novellierung die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) der zuständige Ansprechpartner.

Der von der BAFA gewährte Fördersatz für die energetische Sanierung der Fenster in Bestandsgebäuden liegt bei 15 % der Investitionshöhe ab 2.000 Euro und maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Förderung entspricht somit bis 9.000 Euro. Die Fördersumme lag in der Vergangenheit höher, jedoch wurde sie aufgrund von begrenzt verfügbaren Mitteln reduziert, um die Förderung breiter verteilen zu können.

Bonus: Es gibt einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. So können insgesamt sogar bis 12.000 € Förderung realisiert werden.

Mehr Informationen zur BAFA Förderung

 

Zuschuss des KfW-Programms 461

Hinweis: Die Antragsstellung des KfW Programms 461 wurde zum 27.07.2022 eingestellt. Anträge, die vor dem Termin eingingen, können nach einer Prüfung allerdings noch genehmigt werden.

Mehr Informationen zum KfW-Zuschuss 461

Vergünstigte Kredite

Vergünstigte Kredite

Nach wie vor gibt es die Chance, zinsverbilligte Kredite von der Kreditbank für Wiederaufbau (kurz KfW) in Anspruch zu nehmen.

Energieeffiziente Fenster mit Krediten von der KfW günstig finanzieren

Die Förderprogramme 151 und 152 der KfW sind mit der Novellierung der Richtlinien zu den Fenster-Förderungen und Förderungen anderer energiesparender Sanierungen und Modernisierungen weggefallen. Sie wurden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Programm) als KfW-Kredit 261 zusammengeführt.
Hinweis: Die Beantragung des KfW-Kredit 262 wurde zum 27.07.2022 ebenfalls eingestellt.

KfW-Kredit 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der KfW-Kredit 261 bietet Fenster-Förderungen für alle Arten von Wohngebäuden. Er kann von privaten, gewerblichen und kommunalen Immobilienbesitzer/-innen in Anspruch genommen werden. Das Kreditprogramm 261 ist nicht nur für die Sanierung von Bestandsbauten geeignet, sondern steht auch als Unterstützung für den Kauf und Bau von Wohngebäuden zur Verfügung, von denen die Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse erfüllt werden. Mit diesem neuen Förderprogramm trägt die Bundesregierung außerdem dem in Deutschland herrschenden Wohnungsmangel Rechnung, denn die Förderung steht auch bei der Umwidmung von Nichtwohnfläche in zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung.

Beim Programm KfW-Kredit 261 gibt es die Fenster-Förderungen über besonders günstige Zinssätze ab 2,09 %, eine lange Laufzeit der Zinsbindung sowie eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowohl für Annuitätendarlehen als auch endfällige Darlehen. Der maximale Kreditbetrag bei Bau und Kauf liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei 5 - 45 Prozent als Tilgungszuschuss gewährt werden. Bei der Sanierung von Bestandsimmobilien hängen die mögliche Kredithöhe und der maximal gewährte Tilgungszuschuss von der vorhandenen und durch die Modernisierung erreichte Effizienzhausstufe ab. Hier gibt es eine Besonderheit. Führt der Fenstertausch im Rahmen einer komplexen energetischen Sanierung dazu, dass das Gebäude die Anforderungen an die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erfüllt, sind Förderkredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Der Tilgungszuschuss wurde mit einer Summe von 37.500 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Mehr zum KFW-Kredit 261

Steuererstattungen

Steuererstattungen

Für die energetische Sanierung können anteilig gezahlte Steuern erstattet werden.

Steuererstattung vom Finanzamt für neue FeBa-Fenster

Wenn Sie hohe Einkommenssteuern zahlen, können Sie sich die Steuermäßigungen für energiesparende Maßnahmen bei selbst genutzten Wohngebäuden nutzbar machen. Maßgeblich dafür sind die Regelungen im Paragrafen 35c des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Er sieht eine Steuerermäßigung in Höhe von 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr der Durchführung der Maßnahme und im Folgejahr (maximal 14.000 Euro) vor.

Im dritten Jahr nach dem Fenstertausch können Sie sich vom Finanzamt eine Steuererstattung für neue FeBa-Fenster in Höhe von 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) zurückholen. Der Paragraf 35c EStG benennt diese Fenster-Förderung explizit als „Erneuerung der Fenster oder Außentüren“ als Punkt 4 im ersten Absatz. Allerdings handelt es sich um eine sogenannte Nachfrageleistung, denn dafür ist ein Antrag an das zuständige Finanzamt erforderlich.

Mehr zur steuerlichen Förderung Zum Paragraph EStG §35c

Regionale Förderungen

Regionale Förderungen

Regionale Fenster-Förderungen nicht unbeachtet lassen!

Die gute Nachricht für Sanierungswillige ist, dass es nicht nur die Förderprogramme der Bundesregierung, der BAFA und der KfW gibt. Einige Bundesländer und Kommunen haben sich dazu entschlossen, zusätzliche Fenster-Förderungen und Förderprogramme zur Einsparung von Energie in Geschäfts- und Wohngebäuden aufzulegen. Sie lassen sich oftmals sogar mit den Bundesförderungen kombinieren.

Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf neuer FeBa-Fenster auch darüber gründlich. Bedenken Sie bitte dabei, dass alle Fenster-Förderungen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen und Sie erst dann beginnen dürfen, wenn Ihnen der jeweilige Förderbescheid vorliegt.

Je nach Bundesland können Sie nach folgenden Förderungen Ausschau halten:

  • Berlin: IBB: „Wohnraum modernisieren"
  • Bayern: BayernLabo: „Bayrisches Modernisierungsprogramm"
  • Baden-Württemberg: L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren"
  • Bremen: BreMo GbR: „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"
  • Hamburg: IFB: „Modernisierung von Mietwohnungen"
  • Niedersachsen: NBank: „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen"
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK: „NRW.BANK Gebäudesanierung"
  • Sachsen: SAB: „Energetische Sanierung von Wohnraum"
  • Sachsen-Anhalt: IB: „Sachsen-Anhalt MODERN"

Bildnachweise

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Titelbild: #1930836206, © MEE KO DON, shutterstock.com;
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