Es brennt! Im Ernstfall gilt es nun Menschen vor Feuer und Rauch zu schützen. Außerdem soll eine weitere Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeteile möglichst verhindert werden. FeBa Rauch- und Brandschutztüren entsprechen den gesetzlichen Bestandszeiten in den Klassen T30/F30 und T90/F90.
Brandtote sind Rauchtote, deshalb gilt es neben den Anforderungen an Brandschutz auch die Anforderung den Rauch von nicht brennenden Bereichen fern zu halten.
Unsere nach europäischen (EN 1364 / 1634) und deutschen Normen (DIN 4102) geprüften Tür- und Wandkonstruktion für feuerbeständige Anwendungen – erfüllen alle Anforderungen.