Energieeinsparverordnung (EnEV) und GEG – kurz erklärt
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelte bis 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, das seitdem verbindliche Mindest-U-Werte für Fenster, Haustüren und andere Bauteile bei Neubau und Sanierung festlegt.
Was ist die Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war das zentrale Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Sie legte fest, wie gut Neubauten gedämmt sein müssen und welche energetischen Mindeststandards bei Sanierungen einzuhalten sind. Für Fenster definierte die EnEV maximale U-Werte, die beim Einbau neuer oder beim Austausch alter Fenster nicht überschritten werden durften.
Seit dem 1. November 2020 ist die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG fasst die bisherige EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz zusammen. Für Fenster und Haustüren gelten im GEG im Wesentlichen die gleichen U-Wert-Anforderungen wie in der letzten Fassung der EnEV, teilweise wurden sie verschärft.
Von der EnEV zum GEG: Was hat sich für Fenster geändert?
Die EnEV wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2002 mehrfach novelliert, wobei die Anforderungen an die Energieeffizienz schrittweise verschärft wurden. Die letzte Fassung der EnEV von 2016 schrieb für den Fensteraustausch einen maximalen Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) vor. Das GEG hat diesen Wert beibehalten und gilt weiterhin als verbindlicher Höchstwert bei der Sanierung von Fenstern.
Der wesentliche Unterschied: Das GEG enthält zusätzlich Anforderungen an erneuerbare Energien bei Neubauten und hat die Nachweisverfahren vereinheitlicht. Für die reine Fensterplanung sind die U-Wert-Anforderungen weitgehend identisch geblieben. Der Begriff „EnEV“ wird umgangssprachlich weiterhin häufig verwendet, auch wenn rechtlich das GEG gilt.
Übrigens: Die EnEV gibt es seit 2002 und sie wurde fünfmal novelliert (2004, 2007, 2009, 2013, 2016), bevor sie 2020 im GEG aufging. Jede Novelle brachte strengere Anforderungen an die Energieeffizienz. Fenster, die 2002 noch Standard waren, würden heute die Mindestanforderungen bei Weitem nicht mehr erfüllen.
Welche U-Werte schreibt das GEG für Fenster und Türen vor?
Das GEG definiert in Anlage 7 die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile. Diese Werte gelten, wenn ein Bauteil im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht oder erstmalig eingebaut wird und mehr als 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche gleicher Orientierung betroffen sind.
U-Wert-Anforderungen bei der Sanierung
Für Fenster und Fenstertüren gilt ein maximaler Uw-Wert von 1,3 W/(m²K). Dachflächenfenster müssen ebenfalls 1,3 W/(m²K) einhalten. Für Außentüren (Haustüren) liegt der Höchstwert bei 1,8 W/(m²K). Verglasungen, die ersetzt werden, ohne den Rahmen zu tauschen, müssen einen Ug-Wert von maximal 1,1 W/(m²K) erreichen. Bei Sonderfällen wie denkmalgeschützten Gebäuden können Ausnahmen gelten.
Anforderungen im Neubau
Für Neubauten gibt das GEG keinen festen U-Wert pro Bauteil vor, sondern einen Gesamtenergiebedarf, den das Gebäude nicht überschreiten darf. Das sogenannte Referenzgebäudeverfahren setzt jedoch Referenzwerte an, die in der Praxis als Orientierung dienen. Für Fenster liegt der Referenz-Uw-Wert bei 1,3 W/(m²K). Um den Gesamtenergiebedarf einzuhalten, werden in der Regel jedoch bessere Werte benötigt. In der Praxis verbauen die meisten Bauträger heute Fenster mit Uw-Werten zwischen 0,8 und 1,0 W/(m²K).
Anforderungen für BEG-Förderung
Wer Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen möchte, muss deutlich strengere Werte einhalten. Für Fenster gilt ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K). Bei Haustüren liegt die Grenze bei 1,3 W/(m²K). Diese Werte gehen über die GEG-Mindestanforderungen hinaus, werden aber von modernen Fenstern mit Dreifachverglasung und hochwertigen Rahmenprofilen problemlos erreicht.
Vorteile der GEG-konformen Fenster für Ihr Zuhause
Die U-Wert-Anforderungen des GEG sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern sichern ein Mindestmaß an Energieeffizienz. Fenster, die den GEG-Standard einhalten, reduzieren die Wärmeverluste gegenüber alten Fenstern um 50 bis 70 Prozent. Wer über die Mindestanforderungen hinausgeht und Fenster mit BEG-konformen U-Werten wählt, profitiert zusätzlich von attraktiven Förderzuschüssen.
Die FeBa Fensterbau GmbH fertigt ihre Fenster mit den NovoLife-Profilsystemen in Bautiefen von 76 bis 88 mm. In Kombination mit Dreifachverglasung und Warme-Kante-Abstandhaltern unterschreiten diese Fenster sowohl die GEG-Anforderungen als auch die BEG-Fördergrenzen deutlich.
Fenster, die die BEG-Anforderung von Uw 0,95 W/(m²K) erfüllen, sparen gegenüber alten Fenstern (Uw 2,5 bis 3,0) rund 60 bis 70 Prozent der fensterbedingten Wärmeverluste ein. In Verbindung mit dem Förderzuschuss von bis zu 20 Prozent amortisiert sich die Investition in vielen Fällen innerhalb weniger Jahre.
Worauf sollten Sie bei den gesetzlichen Anforderungen achten?
Stellen Sie sicher, dass Ihr Fensterbauer oder Fachhändler die GEG-konformen U-Werte schriftlich bestätigt. Der Uw-Wert muss für die konkret geplanten Fenstergrößen berechnet werden, nicht nur für ein Standardmaß. Bewahren Sie die Nachweise auf, da sie im Rahmen einer Baukontrolle oder bei einem späteren Verkauf relevant sein können.
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Fenster die BEG-Fördergrenzen einhalten. Der Aufpreis von GEG-Mindeststandard auf BEG-Niveau ist bei hochwertigen Fenstern gering, der Fördervorteil kann aber mehrere tausend Euro betragen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen.
Vorsicht: Die GEG-Anforderungen gelten als Mindeststandard. Wer nur das Minimum einhält, verschenkt oft Förderpotenzial und langfristige Energieeinsparungen. Investieren Sie lieber etwas mehr in bessere U-Werte, um von Fördermitteln zu profitieren und die Heizkosten nachhaltig zu senken.
Tipp: Informieren Sie sich vor dem Fenstertausch über die aktuellen BEG-Förderbedingungen. Diese werden regelmäßig angepasst. Ein Energieberater oder Ihr FeBa-Fachhändler kann Ihnen die aktuellen Konditionen und Anforderungen nennen.
Häufige Fragen zu EnEV und GEG bei Fenstern
Die EnEV ist seit dem 1. November 2020 außer Kraft und wurde vollständig durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Alle energetischen Anforderungen an Fenster und andere Bauteile richten sich seitdem ausschließlich nach dem GEG. Der Begriff „EnEV“ wird umgangssprachlich aber weiterhin häufig verwendet.
Ja. Wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fensterfläche gleicher Orientierung austauschen, müssen die neuen Fenster den GEG-Höchstwert von Uw 1,3 W/(m²K) einhalten. Bei einem einzelnen Fenster gilt die 10-Prozent-Grenze ebenfalls. Ausnahmen bestehen nur für denkmalgeschützte Gebäude, wenn die Anforderungen technisch nicht umsetzbar sind.
Der Einbau von Fenstern, die die GEG-Anforderungen nicht erfüllen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. In der Praxis ist dieses Risiko gering, wenn Sie bei einem seriösen Fachbetrieb kaufen, da hochwertige Fenster die Anforderungen heute problemlos erfüllen.
Das ist zu erwarten. Die Bundesregierung hat angekündigt, das GEG regelmäßig zu überprüfen und an die Klimaschutzziele anzupassen. Experten rechnen damit, dass die U-Wert-Anforderungen in den kommenden Jahren weiter gesenkt werden. Wer heute in Fenster mit Werten deutlich unter dem Mindeststandard investiert, ist auf zukünftige Verschärfungen bereits vorbereitet.
Das GEG macht keinen Unterschied zwischen Fassadenfenstern und Dachflächenfenstern. Beide müssen bei der Sanierung einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m²K) einhalten. Allerdings sind Dachfenster durch ihre Neigung stärker der Sonneneinstrahlung ausgesetzt, weshalb hier zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz eine wichtige Rolle spielt.
Zusammenfassung: Das sollten Sie über EnEV und GEG wissen
Die EnEV wurde 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG fordert bei der Fenstersanierung maximal Uw 1,3 W/(m²K), bei Haustüren maximal Ud 1,8 W/(m²K). Für BEG-Fördermittel gelten strengere Werte (Uw 0,95 bzw. Ud 1,3). Moderne Fenster mit Dreifachverglasung unterschreiten alle Anforderungen deutlich. Investieren Sie über den Mindeststandard hinaus, um von Förderungen und langfristigen Einsparungen zu profitieren.
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