Normkonform, Made in Germany, geprüft

Flucht- & Paniktüren für sichere Bauprojekte

Bei Gefahr zählt jede Sekunde – Flucht- und Paniktüren von FeBa sorgen dafür, dass Menschen Gebäude im Ernstfall schnell und sicher verlassen können. Im Alltag erfüllen sie die Funktion einer normalen Haustür, doch im Notfall müssen sie jederzeit als sicherer Fluchtweg zur Verfügung stehen. Das Ziel: Paniksituationen vermeiden und den Schutz aller Personen im Gebäude gewährleisten – unabhängig von Gebäudeart oder Nutzergruppe.

Alles aus einer Hand beim Projektbau

Vertrauensvolle Partnerschaft

FeBa bietet Ihnen geprüfte und zertifizierte Lösungen für beide Normen – in Kunststoff oder Aluminium, mit allen sicherheitsrelevanten Merkmalen, den vorgeschriebenen Abmessungen und in bewährter FeBa-Qualität. Selbstverständlich „Made in Germany“ und zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.

FeBa liefert Sicherheit, wenn jede Sekunde zählt.

Geprüft nach DIN-Norm – zuverlässig im Ernstfall

FeBa-Fluchttürsysteme entsprechen den geltenden Normen DIN EN 179 (Notausgangsverschlüsse mit Drückergarnitur) sowie DIN EN 1125 (Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigung). Welche Norm zur Anwendung kommt, richtet sich nach der Nutzung des jeweiligen Gebäudes.

Wichtig: Flucht- und Paniktüren müssen jederzeit funktionsfähig bleiben. Zusätzliche Verriegelungen sind gesetzlich verboten und im Schadensfall strafbar.

DIN EN 179 (Notausgangsverschluss): Für Gebäude, in denen ortskundige Personen den Fluchtweg kennen (z.B. Büros, Werkstätten). Betätigung über Drückergarnitur.

DIN EN 1125 (Panikverschluss): Für Gebäude mit ortsunkundigen Personen (z.B. Veranstaltungshallen, Kaufhäuser, Schulen). Betätigung über horizontale Druckstange, die auch bei Panik intuitiv bedient werden kann.

Kombinierbarkeit mit Brandschutz

FeBa-Flucht- und Paniktüren aus Aluminium lassen sich mit Brandschutzfunktionen kombinieren, z.B. auf Basis des ADS 80 FR 30 (T30 Brandschutz + RC2 Einbruchschutz + Antipanikfunktion nach DIN EN 1125).

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fluchttüren nach DIN EN 179 sind für Gebäude mit ortskundigen Personen ausgelegt und werden über eine Drückergarnitur bedient. Paniktüren nach DIN EN 1125 sind für ortsunkundige Personengruppen konzipiert und verfügen über eine horizontale Betätigungsstange.

Nein. Zusätzliche Verriegelungen sind gesetzlich verboten, da die Türen jederzeit als Fluchtweg verfügbar sein müssen. Verstöße sind im Schadensfall strafbar.

Ja, z.B. auf Basis des FeBa ADS 80 FR 30 mit T30-Brandschutz und Antipanikfunktion.