Fenster-Förderungen

Energieeffizient sanieren und gleichzeitig sparen? Wer heute in neue Fenster investiert, kann nicht nur den Wohnkomfort und den Immobilienwert steigern, sondern auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. FeBa unterstützt Sie dabei, das Beste aus Ihrem Modernisierungsprojekt herauszuholen.

Erfahren Sie hier, welche Förderungen und Zuschüsse Sie für Ihre energetische Fenster-Sanierung erhalten können.

Anwendung

Energieeffiziente Fenster bezuschussen lassen und Geld sparen

Damit mehr Bürgerinnen und Bürger mit Immobilieneigentum eine energetische Sanierung der Fenster durchführen, schaffen verschiedene Institutionen gewisse Anreize wie vergünstigte Kredite, Zuschüsse sowie Steuernachlässe.

Die Fenster-Sanierung in Bestandsgebäuden ist nicht nur mit Blick auf die Probleme bei der Gasversorgung notwendig, sondern ist auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Maßnahmen, die zum Ausstieg aus der Nutzung konventioneller Energieträger sowie zum Erreichen der von der Bundesregierung und der Europäischen Union beschlossenen Klimaschutzziele erforderlich sind.

Nachfolgend lesen Sie, welche Förderungen Sie erhalten können. Der Branchenverband VFF bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur individuellen Ermittlung der jeweils relevanten Fördermöglichkeit.

Zuschüsse für neue Fenster von der BAFA: Was ist wissenswert?

Hier greift eine von der Bundesregierung im Sommer 2022 beschlossene Neuerung. Wird die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme durchgeführt, ist einzig und allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) für die Vergabe der als Fenster-Förderungen gewährten Direktzuschüsse zuständig. Möchten Sie die Fenster-Förderungen für einen Fenstertausch im Rahmen einer komplexen Modernisierung in Anspruch nehmen, bleibt auch nach der Novellierung die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) der zuständige Ansprechpartner.

Der von der BAFA gewährte Fördersatz für die energetische Sanierung der Fenster in Bestandsgebäuden liegt bei 15 % der Investitionshöhe ab 2.000 Euro und maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Förderung entspricht somit bis 9.000 Euro. Die Fördersumme lag in der Vergangenheit höher, jedoch wurde sie aufgrund von begrenzt verfügbaren Mitteln reduziert, um die Förderung breiter verteilen zu können.

Bonus: Es gibt einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. So können insgesamt sogar bis 12.000 € Förderung realisiert werden.

Zuschuss des KfW-Programms 461

Hinweis: Die Antragsstellung des KfW Programms 461 wurde zum 27.07.2022 eingestellt. Anträge, die vor dem Termin eingingen, können nach einer Prüfung allerdings noch genehmigt werden.

Vergünstigte Kredite

Nach wie vor gibt es die Chance, zinsverbilligte Kredite von der Kreditbank für Wiederaufbau (kurz KfW) in Anspruch zu nehmen.

Energieeffiziente Fenster mit Krediten von der KfW günstig finanzieren

Die Förderprogramme 151 und 152 der KfW sind mit der Novellierung der Richtlinien zu den Fenster-Förderungen und Förderungen anderer energiesparender Sanierungen und Modernisierungen weggefallen. Sie wurden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Programm) als KfW-Kredit 261 zusammengeführt.
Hinweis: Die Beantragung des KfW-Kredit 262 wurde zum 27.07.2022 ebenfalls eingestellt.

KfW-Kredit 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der KfW-Kredit 261 bietet Fenster-Förderungen für alle Arten von Wohngebäuden. Er kann von privaten, gewerblichen und kommunalen Immobilienbesitzer/-innen in Anspruch genommen werden. Das Kreditprogramm 261 ist nicht nur für die Sanierung von Bestandsbauten geeignet, sondern steht auch als Unterstützung für den Kauf und Bau von Wohngebäuden zur Verfügung, von denen die Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus 40 der Nachhaltigkeitsklasse erfüllt werden. Mit diesem neuen Förderprogramm trägt die Bundesregierung außerdem dem in Deutschland herrschenden Wohnungsmangel Rechnung, denn die Förderung steht auch bei der Umwidmung von Nichtwohnfläche in zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung.

Beim Programm KfW-Kredit 261 gibt es die Fenster-Förderungen über besonders günstige Zinssätze ab 2,09 %, eine lange Laufzeit der Zinsbindung sowie eine tilgungsfreie Anlaufzeit sowohl für Annuitätendarlehen als auch endfällige Darlehen. Der maximale Kreditbetrag bei Bau und Kauf liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei 5 – 45 Prozent als Tilgungszuschuss gewährt werden. Bei der Sanierung von Bestandsimmobilien hängen die mögliche Kredithöhe und der maximal gewährte Tilgungszuschuss von der vorhandenen und durch die Modernisierung erreichte Effizienzhausstufe ab. Hier gibt es eine Besonderheit. Führt der Fenstertausch im Rahmen einer komplexen energetischen Sanierung dazu, dass das Gebäude die Anforderungen an die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erfüllt, sind Förderkredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Der Tilgungszuschuss wurde mit einer Summe von 37.500 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

Steuererstattung

Wenn Sie hohe Einkommenssteuern zahlen, können Sie sich die Steuermäßigungen für energiesparende Maßnahmen bei selbst genutzten Wohngebäuden nutzbar machen. Maßgeblich dafür sind die Regelungen im Paragrafen 35c des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Er sieht eine Steuerermäßigung in Höhe von 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr der Durchführung der Maßnahme und im Folgejahr (maximal 14.000 Euro) vor.

Im dritten Jahr nach dem Fenstertausch können Sie sich vom Finanzamt eine Steuererstattung für neue FeBa-Fenster in Höhe von 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) zurückholen. Der Paragraf 35c EStG benennt diese Fenster-Förderung explizit als „Erneuerung der Fenster oder Außentüren“ als Punkt 4 im ersten Absatz. Allerdings handelt es sich um eine sogenannte Nachfrageleistung, denn dafür ist ein Antrag an das zuständige Finanzamt erforderlich.

Steuererstattung vom Finanzamt für neue FeBa-Fenster

Regionale Förderungen

Die gute Nachricht für Sanierungswillige ist, dass es nicht nur die Förderprogramme der Bundesregierung, der BAFA und der KfW gibt. Einige Bundesländer und Kommunen haben sich dazu entschlossen, zusätzliche Fenster-Förderungen und Förderprogramme zur Einsparung von Energie in Geschäfts- und Wohngebäuden aufzulegen. Sie lassen sich oftmals sogar mit den Bundesförderungen kombinieren.

Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf neuer FeBa-Fenster auch darüber gründlich. Bedenken Sie bitte dabei, dass alle Fenster-Förderungen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen und Sie erst dann beginnen dürfen, wenn Ihnen der jeweilige Förderbescheid vorliegt.

Je nach Bundesland können Sie nach folgenden Förderungen Ausschau halten:

  • Berlin: IBB: „Wohnraum modernisieren“
  • Bayern: BayernLabo: „Bayrisches Modernisierungsprogramm“
  • Baden-Württemberg: L-Bank: „Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren“
  • Bremen: BreMo GbR: „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“
  • Hamburg: IFB: „Modernisierung von Mietwohnungen“
  • Niedersachsen: NBank: „Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen“
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK: „NRW.BANK Gebäudesanierung“
  • Sachsen: SAB: „Energetische Sanierung von Wohnraum“
  • Sachsen-Anhalt: IB: „Sachsen-Anhalt MODERN“

Bis zu 20 % der Kosten steuerlich absetzen

Regionale Förderungen

SIE SPIELEN MIT DEM GEDANKEN IN NEUE, HOCHWERTIGE FENSTER ZU INVESTIEREN?

Dann ist er da, der perfekte Zeitpunkt, um Lebewohl zu Ihren alten und unzureichend gedämmten Fenstern zu sagen! Denn, so einfach und unbürokratisch war es noch nie. Seit 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. So ist ein Steuerlass von 40.000 € verteilt auf drei Jahre vom Staat drin.

FeBa NovoLife 76 AD ist das perfekte System um sich den Steuervorteil zu sichern! Für nahezu alle Einsatzbereiche gerüstet, sorgt die intelligente Konstruktion für eine herausragende Statik und hochwertige Materialen für ein langlebiges Produkt. Das schmale und geradlinige Design macht NovoLife zu einem zeitlosen Produkt, welches durch komfortable Bedienung überzeugt. In Verbindung mit einem Dreifach- Isolierglas mit dem Ug-Wert von 0,6 übertrifft Ihr neues FeBa-Fenster den für den Steuerbonus geforderten Wert von 0,95 W/m² K. Zögern Sie nicht und sprechen Sie einen unserer FeBa-Fachhändler in Ihrer Nähe an!

Wie erhalte ich die Steuererstattung

Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommenssteuer geltend gemacht und kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung! Alternativ können Sie auch Fördermittel aus KfW-Programmen beantragen. Diese sind jedoch nicht mit dem Steuerbonus kombinierbar.

Wie funktioniert es?

Die Rechnung muss auf den steuerpflichtigen Eigentümer ausgestellt sein

  • Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden
  • Bei Fenstern und Haustüren müssen folgende Wärmedämmwerte eingehalten werden:
    • Uw 0,95 W/m² K – Fenster, Balkon- oder Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierglas
    • Uw 1,10 W/m² K – Fenster, Balkon- oder Terrassentüren – barrierearm od. einbruchhemmend
    • Ud 1,30 W/m² K – Außentüren
  • Schmale Profilansichten für größtmöglichen Lichteinfall und solare Gewinne senken zusätzlich Heizkosten
  • Wärmedämmwert bis zu 0,80 W/m²K – passivhaustauglich
  • Beschlag serienmäßig mit bewährter FeBa-Kralle
  • Schallschutz bis 47 dB