Barrierefreiheit – kurz erklärt
Barrierefreiheit bei Fenstern und Türen bedeutet, dass diese Bauelemente von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis bedient und genutzt werden können. Dazu gehören schwellenlose Übergänge, leichtgängige Beschläge und ergonomisch platzierte Griffe. Die Anforderungen sind in der DIN 18040 geregelt.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Fenstern und Türen?
Barrierefreiheit im Bereich Fenster und Türen beschreibt die Gestaltung dieser Bauelemente so, dass sie für Menschen jeden Alters und unabhängig von körperlichen Einschränkungen komfortabel nutzbar sind. Das betrifft sowohl die Bedienung (Öffnen, Schließen, Verriegeln) als auch die Durchgangs- und Zugangsbreiten bei Türen und Fenstertüren.
Barrierefreies Bauen ist längst nicht nur für Menschen mit Behinderung relevant. Auch Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen nach Unfällen profitieren von schwellenlosen Zugängen und leichtgängigen Fenstern. Wer heute baut oder saniert, denkt deshalb vorausschauend an Barrierefreiheit.
DIN 18040: Die Norm für barrierefreies Bauen
Die zentrale Norm für barrierefreies Bauen in Deutschland ist die DIN 18040. Sie gliedert sich in drei Teile, die unterschiedliche Gebäudearten abdecken:
DIN 18040-1 regelt öffentlich zugängliche Gebäude wie Arztpraxen, Geschäfte und Behörden. DIN 18040-2 gilt für Wohnungen und ist für private Bauherren der relevanteste Teil. DIN 18040-3 behandelt den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Für Fenster und Türen im Wohnungsbau ist vor allem DIN 18040-2 maßgeblich.
Anforderungen an Türen nach DIN 18040-2
Haustüren und Wohnungseingangstüren müssen nach DIN 18040-2 eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen. Die lichte Höhe beträgt mindestens 205 cm. Schwellen dürfen grundsätzlich nicht vorhanden sein. Wo Schwellen aus technischen Gründen unvermeidbar sind (z. B. als Schlagregenschutz), dürfen sie maximal 20 mm hoch sein. Für rollstuhlgerechte Wohnungen (Kennzeichnung „R“) sinkt dieser Wert auf maximal 2 cm untere Türanschlagschwelle.
Die Bedienkräfte für das Öffnen und Schließen dürfen 25 Newton bei manuell betätigten Türen nicht überschreiten. Drückergarnituren müssen in einer Höhe von 85 cm montiert sein und ohne Greifbewegung bedienbar sein. Das bedeutet: Runddrehknäufe sind nicht zulässig, Hebelgriffe dagegen schon.
Anforderungen an Fenster nach DIN 18040-2
Fenster müssen laut Norm so gestaltet sein, dass sie auch von einer sitzenden Person bedient und durchschaut werden können. Die Oberkante der Brüstung soll maximal 60 cm über dem Fußboden liegen, damit auch im Sitzen ein freier Blick nach draußen möglich ist. Die Fenstergriffe müssen in einer Höhe zwischen 85 cm und 105 cm über dem Fußboden erreichbar sein.
Bei bodentiefen Fenstern und Fenstertüren (z. B. zum Balkon oder zur Terrasse) gelten zusätzlich die gleichen Schwellenanforderungen wie bei Haustüren: Der Übergang muss schwellenlos oder mit maximal 20 mm Schwellenhöhe ausgeführt werden.
Übrigens: Die DIN 18040 unterscheidet zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Barrierefreie Wohnungen erfüllen die Grundanforderungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Rollstuhlgerechte Wohnungen (mit dem Zusatz „R“) stellen noch höhere Anforderungen an Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten.
Schwellenlose Haustüren und Fenstertüren: Technik und Umsetzung
Die größte technische Herausforderung bei barrierefreien Türen ist der schwellenlose Übergang. Die Schwelle einer Haustür hat mehrere Funktionen: Sie dichtet gegen Schlagregen ab, bremst Wind und sorgt für die untere Abdichtung des Türflügels. Diese Funktionen müssen auch bei einer schwellenlosen Lösung gewährleistet sein.
Moderne Nullschwellen-Systeme lösen das Problem durch eine Kombination aus Magnetdichtungen, Entwässerungsrinnen und speziell geformten Bodenprofilen. Der Türflügel schließt bündig mit dem Boden ab, während eine Entwässerungsrinne vor der Schwelle einfallendes Regenwasser ableitet. Solche Systeme erreichen Schlagregendichtigkeit bis Klasse 6A oder höher und sind gleichzeitig rollstuhl- und rollatorgeeignet.
FeBa bietet mit den Haustür-Serien Selection und 4 Jahreszeiten Lösungen, die sich mit barrierefreien Schwellensystemen kombinieren lassen. So wird der Eingangsbereich komfortabel und wetterfest zugleich.
Barrierefreie Fensterbedienung: Griffe, Beschläge und Automatik
Neben der Schwellenfreiheit spielt die Bedienbarkeit eine zentrale Rolle. Für Menschen mit eingeschränkter Handkraft oder Beweglichkeit sind herkömmliche Fenstergriffe in großer Höhe schwer erreichbar. Barrierefreie Fenster bieten daher Griffe in niedrigerer Montagehöhe und mit ergonomischer Formgebung. Hebelgriffe, die mit wenig Kraftaufwand gedreht werden können, sind der Standard.
Für Fenster, die gar nicht manuell bedient werden können, gibt es motorische Antriebe. Elektrische Fensteröffner ermöglichen das Öffnen und Schließen per Schalter, Fernbedienung oder sogar über Smart-Home-Systeme. Besonders bei Dachfenstern und schwer erreichbaren Oberlichtern ist das eine komfortable Lösung.
Auch die Verriegelung spielt eine Rolle: Mehrriegelschlösser mit motorischem Antrieb ermöglichen das Abschließen der Haustür per Knopfdruck, ohne dass ein Schlüssel gedreht werden muss. Das erleichtert den Alltag für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik erheblich.
Barrierefreie Fenster und Türen steigern nicht nur den Wohnkomfort für Menschen mit Einschränkungen, sondern erhöhen den Immobilienwert langfristig. In einer alternden Gesellschaft wird Barrierefreiheit zunehmend zum Verkaufsargument bei Immobilien.
Förderung für barrierefreie Fenster und Türen
Der altersgerechte Umbau von Wohnungen wird in Deutschland durch verschiedene Programme gefördert. Die KfW bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Der Einbau schwellenloser Türen und barrierefreier Fenster fällt unter den Förderbereich „Anpassung der Raumgeometrie“.
Darüber hinaus können Pflegekassen bei Vorliegen eines Pflegegrades einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Der Einbau einer barrierefreien Haustür kann unter bestimmten Voraussetzungen darunter fallen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Worauf sollten Sie bei barrierefreien Fenstern und Türen achten?
Planen Sie Barrierefreiheit möglichst frühzeitig in Ihr Bauvorhaben ein. Nachrüstungen sind oft aufwändiger und teurer als eine direkte Umsetzung beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung. Klären Sie vorab, ob die landesbaurechtlichen Vorschriften in Ihrem Bundesland Barrierefreiheit vorschreiben und welche Mindestanforderungen gelten.
Vorsicht: „Barrierearm“ und „barrierefrei“ sind nicht dasselbe. Nur Fenster und Türen, die alle Anforderungen der DIN 18040 erfüllen, dürfen als barrierefrei bezeichnet werden. Lassen Sie sich die Normkonformität vom Hersteller oder Fachbetrieb schriftlich bestätigen.
Tipp: Auch wenn Sie aktuell keine Einschränkungen haben, lohnt sich vorausschauendes Planen. Schwellenlose Übergänge und leichtgängige Beschläge kosten beim Neubau nur wenig mehr, ersparen aber im Alter teure Umbauten. Das Stichwort lautet „Ready-Planung“: heute so bauen, dass Barrierefreiheit jederzeit hergestellt werden kann.
Häufige Fragen zu barrierefreien Fenstern und Türen
Das hängt vom Bundesland und der Gebäudeart ab. Die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer fordern Barrierefreiheit in Mehrfamilienhäusern ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen. Bei Einfamilienhäusern gibt es in der Regel keine Pflicht, aber eine Empfehlung zur vorausschauenden Planung.
Nach DIN 18040-2 sind Schwellen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie technisch unvermeidbar sind, dürfen sie maximal 20 mm hoch sein. Moderne Nullschwellen-Systeme ermöglichen schwellenlose Übergänge, die auch den Schlagregenschutz sicherstellen.
Ein nachträglicher Umbau ist möglich, aber oft aufwändig. Die Schwelle muss entfernt und durch ein Nullschwellen-System ersetzt werden, der Bodenaufbau angepasst und die Entwässerung neu geplant werden. In vielen Fällen ist der Einbau einer neuen barrierefreien Haustür wirtschaftlicher als ein Umbau der bestehenden Tür.
Der Mehraufwand hält sich in Grenzen. Schwellenlose Türsysteme und ergonomische Griffe verursachen kaum Zusatzkosten. Zudem können KfW-Fördermittel und Zuschüsse der Pflegekassen einen Teil der Investition abdecken.
Hebelgriffe (Olivengriffe) mit ergonomischer Form sind am besten geeignet, da sie mit wenig Kraft gedreht werden können. Für besonders schwere Fensterflügel gibt es Griffe mit verlängertem Hebel, die das Drehmoment erhöhen. Alternativ bieten elektrische Fensteröffner eine vollständige Entlastung: Das Fenster wird per Tastendruck geöffnet und geschlossen.
Zusammenfassung: Das sollten Sie über barrierefreie Fenster und Türen wissen
Barrierefreie Fenster und Türen ermöglichen eine komfortable Nutzung für alle Bewohner, unabhängig von Alter und Mobilität. Die DIN 18040-2 regelt die Anforderungen für Wohngebäude: mindestens 90 cm Durchgangsbreite, maximal 20 mm Schwellenhöhe und ergonomische Griffe. Schwellenlose Haustüren sind dank moderner Nullschwellen-Systeme technisch ausgereift. Die Investition wird durch KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschüsse unterstützt. Planen Sie Barrierefreiheit möglichst frühzeitig ein.
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