Energie-Einsparverordnung (EnEV)
Energie sparen durch Wärmedämmung
Am 1. Februar 2002 wurde die neue Energie-Einsparverordnung eingeführt. Damit haben sich die Grundlagen zur Berechnung der Wärmedämm-Eigenschaften von Gebäuden und einzelnen Bauteilen geändert – auch bei Fenstern . Ziel dieser neuen Verordnung ist, bei der Nutzung von Gebäuden Energie einzusparen.
Neue Berechnung im Alt- und Neubau
Im Altbau wurde der Dämmwert für Fenster verschärft, während im Neubau die Anforderungen an das Fenster von der Gesamtbilanz des Gebäudes bestimmt werden. Der Anteil der Fensterfläche, die Heizanlage und der Dämmstandard des Gebäudes fließen in die Berechnung mit ein. Dabei kommt dem Baukörperanschluß eine besondere Bedeutung zu: Hier ist RAL-Montage Pflicht.
Der U-Wert des Fensters
Wichtigste Neuerungen im Fensterbau sind die Berücksichtigung des Wärmeverlusts über den Glasrand und die größenabhängige Berechnung. Um den Wärmedurchgangs-Koeffizienten des Fensters, den so genannten U-Wert, zu bestimmen, benötigt der Bauplaner drei Angaben: Die Dämmwerte von Rahmen und Verglasung sowie den Wert für den Glasrandbereich.
FeBa-Fenster erfüllen alle Anforderungen der Energie-Einsparverordnung.

